Die erste Beratung in unserer Kanzlei ist kostenlos.
Die Rechtsschutzversicherung, die Sie in Ihrem Wohnsitzland abgeschlossen haben, gilt im Allgemeinen auch in der Türkei. Je nach Police übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten für die rechtlichen Schritte, die für die von Ihnen im Ausland geforderte Entschädigung unternommen werden müssen. Wir können für Sie herausfinden, ob Ihre Rechtsschutzversicherung gültig ist, indem wir uns an die entsprechende Versicherungsgesellschaft wenden.
Wir können sagen, dass wir bisher mit vielen Rechtsschutzversicherungen zusammengearbeitet haben. Im Prinzip können die Rechtsschutzversicherer Ihnen einen Anwalt empfehlen, aber sie können Sie nicht zwingen, einen Anwalt zu wählen. Der Versicherte ist in der Wahl des Anwalts frei. Wenn Sie uns Informationen über Ihre Rechtsschutzversicherung geben, können wir für Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen.
Sie können sich entweder selbst an Ihren Rechtsschutzversicherer wenden oder wir nehmen für Sie Kontakt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer auf. Wenn Sie sich an den Rechtsschutzversicherer wenden, müssen Sie nur eine Schadennummer für den Fall einholen und uns benachrichtigen. Den restlichen Schriftverkehr können wir übernehmen. Wenn Sie uns Einzelheiten zu Ihrer Versicherung mitteilen, können wir die Angelegenheit auch von Anfang an in Ihrem Namen verfolgen.



